Hinweise und Formulare

Wissenswertes und Praktisches für Patienten und Zuweiser

Kostenübernahme für genetischen Beratungen und Untersuchungen

Informationen für Patient*innen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Kosten für humangenetische Beratungen und genetische Laboruntersuchungen werden in vollem Umfang von den Gesetzlichen Krankenkassen getragen. Von dieser Regel gibt es nur zwei Ausnahmen:

1. Für Beratungen und Untersuchungen in direktem Zusammenhang mit einer Kinderwunschbehandlung durch künstliche Befruchtung (IVF / ICSI) gelten Sonderregeln. Hier besteht zum Teil eine 50-prozentige Zuzahlungspflicht. Bei unverheirateten Paaren, Unter- oder Überschreiten bestimmter Altersgrenzen u. ä. kann die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen komplett aufgehoben sein. Entsprechende Beratungs- und Diagnostikleistungen müssen dann von der Patientin / dem Patienten selbst bezahlt werden. Sollte eine dieser Sonderregelungen für Sie gelten, werden Sie vor Veranlassung von Leistungen hierüber informiert.

2. Für genetische Beratungen und Untersuchungen, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht (z. B. Abstammungstests, Chromosomenanalysen oder DNA-basierte Tests aus persönlichem Interesse), haben die Gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungspflicht.

Informationen für Patient*innen zur privaten Krankenversicherung (± Beihilfeanteil)

In der Regel werden die Kosten für genetische Beratungen und Untersuchungen von den Privaten Krankenkassen getragen.

Wie generell bei ärztlichen Maßnahmen hängt die Leistungspflicht des Versicherers vor allem davon ab, ob es sich um eine „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ handelt. Der Begriff Heilbehandlung ist in einem weitgefassten Sinn zu verstehen und beinhaltet auch Beratungen und diagnostische Maßnahmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der Vielzahl von privaten Krankenversicherern und Versicherungstarifen nicht dafür garantieren können, dass die Kosten von genetischer Beratung und Diagnostik in jedem Fall übernommen werden. Ähnliche Grundsätze wie für die Privaten Krankenversicherungen gelten für die Beihilfestellen des öffentlichen Dienstes.

Bei kostenintensiven Leistungen kann es sich im Einzelfall empfehlen, eine Voranfrage an Ihren Privaten Krankenversicherer ± Ihre Beihilfestelle zu richten. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.

Sonstige Kostenträger

Für eine Reihe sonstiger Kostenträger – insbesondere Bundeswehr, Polizei bestimmter Bundesländer, Sozialämter, Asylstellen – gelten Sonderregeln. Hier werden die Kosten für genetische Beratung und genetische Labordiagnostik nur teilweise oder nur nach Genehmigung eines entsprechenden Antrages übernommen, in einigen Fällen auch gar nicht.

Sollten solche Einschränkungen oder Sonderregelungen für Sie gelten, werden wir Sie vor Veranlassung von kostenrelevanten Leistungen hierüber informieren.