Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Wichtige Inhalte im Überblick
Am 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten. Es regelt den Ablauf genetischer Untersuchungen beim Menschen. Seine Vorschriften sind zu beachten, wenn wir für Sie eine genetische Laboruntersuchung (Bluttest, Fruchtwasseruntersuchung u. ä.) durchführen oder in einem auswärtigen Labor in Auftrag geben. Falls nur ein humangenetisches Beratungsgespräch stattfindet, hat das GenDG für Sie keine Bedeutung.