Reproduktionsmedizin

Aufklärung von Fruchtbarkeitsstörungen

Mehr als ein Drittel aller Ursachen für eine Fruchtbarkeitsstörung ist auf den ersten Blick nicht eindeutig zuzuordnen und kann teilweise erst durch eine ergänzende humangenetische Beratung näher aufgeklärt werden. Dies kann chromosomale, aber auch andere genetische Ursachen haben.

Durchschnittlich sind bei allen gesunden Menschen zwei bis drei erbliche Erkrankungen versteckt angelegt. Diese werden beim Kind nur klinisch relevant, wenn beide Eltern zumindest eine Anlage aufweisen. Davon gibt es eine Vielzahl von meist sehr seltenen Gendefekten (s. a. erweitertes Carrier-Screening). Besondere Konstellationen, z. B. Blutsverwandtschaften, aber auch die Unfruchtbarkeit selbst können ein deutlich höheres Erkrankungsrisiko bedeuten. So tragen ungefähr 15 % aller erblich bedingten Erkrankungen auch zu einer Infertilität bei. Dies hat überwiegend einen multifaktoriellen genetischen Hintergrund. Durch die Vielzahl der daran beteiligten Gene war bisher eine genauere Diagnose meist nur begrenzt möglich. Über neuere molekulargenetische Methoden wie das Next Generation Sequencing (NGS) ist jedoch zunehmend eine präzisere Aussage möglich. Damit eröffnen sich auch verbesserte Therapiemöglichkeiten im Bereich der Reproduktionsmedizin (ART).

Präimplantationsdiagnostik

Tragen Embryo oder Eizelle die in der Familie liegende schwere Erbkrankheit?

Bei Paaren, die ein hohes Risiko für Nachkommen mit einer schweren Erbkrankheit aufweisen, kann im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik (PID oder PKD) festgestellt werden, ob der Embryo bzw. die Eizelle die in der Familie vorliegende Veränderung trägt.

Abhängig von der Fragestellung kommen dabei verschiedene Untersuchungsmethoden zur Anwendung. Das richtet sich danach, ob bei den Ratsuchenden eine monogenetische Ursache oder eine chromosomale Störung vorliegt. Dabei kommen unterschiedliche Methoden zur Anwendung. Eine Präimplantationsdiagnostik kann in dem zugelassenen PID-Zentrum nur durchgeführt werden, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Am Anfang steht ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem über das weitere Vorgehen informiert wird. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem korrespondierenden Kinderwunschzentrum. Dort wird geklärt, ob die Grundlagen für eine reproduktionsmedizinische Therapie durch in vitro-Fertilisation (IVF/ICSI) gegeben sind. Dann kann der Antrag auf eine PID bei der Ethikkommission gestellt werden. Dabei sind wir gerne behilflich.